Kurzthesen zur Energieregulierung

Am 16.03.2016 fand das Themenforum des FIV „Wettbewerb und Regulierung“ statt. Themen der Infrastruktur spielen in der standort- und wirtschaftspolitischen Diskussion zunehmend eine große Rolle. Vom Spannungsfeld zwischen öffentlicher oder privaten Anteilseigentümerschaft, zwischen Wettbewerb und Bedarfssicherung, dem hohen Stellenwert von nachhaltigen Netzinvestitionen in Zeiten der Finanzkrise bis zu konsumentenpolitischen Anliegen erstreckt sich ein weites Feld an Fragen. Eine starke Rolle in diesem Zusammenhang nehmen die österreichischen Regulierungsbehörden der Energiewirtschaft, die E-Control Austria, der Telekommunikation und Post, die RTR GmbH und des Schienenverkehrs, der Schienen Control GmbH, ein. In diesem Beitrag gibt die eingeladene Referentin einen kurzen Überblick über die Schienen-Control.

Die Energie-Regulierung hat die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten zu schaffen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung des nicht diskriminierenden Zugangs zu Netzen, die ökonomisch als natürliche Monopole angesehen werden. Das dafür notwendige begleitende Regelwerk wird vornehmlich durch die E-Control geschaffen und dessen Einhaltung auch von ihr überwacht.

Die Märkte werden dabei von einer Vielzahl an generellen und individuellen Rechtsakten unterschiedlicher Rechtsform und -wirkung beeinflusst.
Die Aufgaben und Ziele der Regulierung werden durch unterschiedliche Instrumente verwirklicht. Mehrheitlich decken sie sich dabei mit jenen der allgemeinen Wirtschaftsaufsicht und -lenkung. Weit reichende ex-ante Eingriffe betreffen etwa den Zugang zum Markt (Erteilung von Zulassungen für Ausübung bestimmter Tätigkeiten) sowie das Marktverhalten der betroffenen Unternehmen (Genehmigung von Allgemeinen Bedingungen, Preisbestimmung für die Netze).
Eine Besonderheit liegt in der Wahrnehmung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht, die der EControl übertragen ist.
Von wesentlicher Bedeutung ist überdies die Öffentlichkeitsarbeit der Regulierungsbehörden. Sie richtet sich zum einen an die (potentiellen) Wettbewerber, zum anderen an die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere an die Kunden. Hinzu kommt die gesetzliche ebenfalls vorgesehene Aufgabe der E-Control, als Schlichtungsstelle in Streitigkeiten zwischen Energieunternehmen und Kunden zur Verfügung zu stehen.
Der Europäischen Kommission kommt eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Regulierungsentscheidungen zu. Mehrfach finden sich in den unionsrechtlichen Rechtsakten Verfahrensregelungen, die eine Bindung der an sich unabhängigen Regulierungsbehörden an Kommissionsentscheidungen vorsehen. Weitere Entwicklungen gehen in Richtung europäischer Agenturen (im Energiebereich ACER), deren Organe (auch) aus Vertretern von Regulierungsbehörden bestehen. Damit kommt es zur Schaffung von gemeinsamen, mitgliedstaatlichen wie gemeinschaftlichen, Behörden. Ein Ende der Europäisierung des Verwaltungshandelns ist noch nicht abzusehen.