160. Themenforum: Aktueller denn je – Chancen und Risiken der KI?

Am 17.04.2024 war das FIV im 34. Stockwerk des IZD-Towers nahe der Wiener UNO-City zu Gast, bei Ernst & Young (EY). EY ist ein international agierendes Netzwerk, eine der vier wichtigsten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt (der Big Four).

Christian Horak, Partner im Bereich Strategie bei EY, moderierte souverän den Abend mit den drei geladenen Gästen, zwei Experten und einer Expertin im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Den Beginn machte ChristianHorak, indem er einen auch für Nicht-Expert*innen gutverständlichen Überblick über das komplexe Thema gab.Horak zufolge werde das Thema KI momentan zwar inflationär diskutiert, dennoch sei es wichtig, darüber zu reden, denn es handle sich um ein riesiges Verwaltungsreformprojekt, das große Herausforderungen für Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte birgt.

Künstliche Intelligenz ist ein breiter Begriff, der schon seit Jahren unseren Alltag beherrscht, alleine schon, weil wir alle ein Smartphone benutzen. Ein Teil vom großen Ganzen ist dieso genannte Generative KI,die neue Inhalte (Bilder, Texte, Audio oder Video) erstellen kann, basierend auf Daten, mit denen sie vorher „gefüttert“ wurde. Wenn wir von KI sprechen meinen wir in der Regel die generative KI.

Der erste Impulsgeber des Abends, Herr DI Alexander Banfield-Mumb, stv. Abteilungsleiter im Bundesministerium für Finanzen (BMF), erläuterte, wie die österreichischeBundesverwaltung mit dem Thema umgeht. In der Bevölkerung sei ein leichter Vertrauensvorschuss für den Einsatz von KI-Systemen in der Verwaltung grundsätzlich gegeben und laut einer Studie könnte der Nutzen/Effizienzgewinn österreichweit 9 Mrd. EUR betragen.

Die Doppelrolle des Staates liege darin, durch KI Chancen zu ermöglichen und gleichzeitig die Risiken zu managen. Unbestritten ist, dass Führungskräften eine zentrale Rolle zukommt, was die Akzeptanz der neuen Technologie unterden eigenen Mitarbeiter*innen betrifft.

Der AI Act, die vor Kurzem beschlossene KI-Verordnung der EU, bildet den Rahmen für die nationale rechtliche Umsetzung. Weiters wird seitens des BMF der Aufbau eines KI-Monitors vorangetrieben sowie die KI-Kennzeichnungspflicht (Transparenz) entwickelt.

Um den Einsatz von KI in der Verwaltung als strategisches Ziel zu verankern, gibt es seit 2021 eine „Strategie der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz“ und den „Leitfaden Digitale Verwaltung und Ethik“. Eine nationale Datenstrategie ist erst im Entstehen.

Der CIO der Stadt Wien, Klemens Himpele, war der zweite Impulsgeber des Abends. Er verdeutlichte von Beginn an, dass für die Wiener Stadtverwaltung der Mensch im Mittelpunktsteht. Demnach beschreibt der „Wiener Digitale Humanismus“ diese bewusst am Menschen ausgerichtete digitale Transformation.

CIO Himpele stellte den so genannten KI-Kompass der Stadt Wien vor, der den Bediensteten den Umgang mit KI erleichtern soll und zu verstehen geben möchte: KI ist erlaubt und sinnvoll! https://digitales.wien.gv.at/ki-kompass-fuer-bedienstete-der-stadt-wien/

Intern werden derzeit laufend Online-Schulungen für Mitarbeiter*innen angeboten. Ein wichtiges Thema sei außerdem die Cloud-Strategie der Stadt Wien. Diese gibt vor, dass eine Cloud-Nutzung unter bestimmten Bedingungen möglich sein soll. Die Frage ist, wie viele Daten und v.a. welche sollen in eine Cloud?

Als Beispiele für erfolgreiche KI-Projekte der Stadt Wien nennt Himpele das EU-Projekt „BRISE“ (Bereich Baueinreichungen) und das Projekt „Wien gibt Raum“ (Nutzung des öffentlichen Raums).

Die dritte Impulsgeberin des Abends, Frau Univ.-Prof.inSusanne Auer-Mayer, Vorständin des Instituts für Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien, erläuterte den arbeitsrechtlichen Aspekt des Themas. Die KI begleitet längst jedes einzelne Dienstverhältnis, von Anfang bis Ende: das Bewerbungsverfahren (z.B. Online-Assessment), die Arbeitserbringung (Recherche, Textgenerierung), die Produktivitätsanalyse und Kontrolle,

Diese Nutzungsmöglichkeit von KI im Dienstverhältnis sei kein rechtsfreier Raum, allerdings gäbe es laut Auer-Mayer bis dato kaum spezifische dienstrechtliche Regelungen.

Die rechtlichen Herausforderungen sind mannigfaltig, besonders bei der Nutzung von KI durch dieDienstgeber*innen, Stichwort unzulässige Kontrollmaßnahmen, Datenschutz, etc.

Im Falle der Dienstnehmer*innen sind die Herausforderungenanders gelagert, z.B. könnte es Beschränkungen gebenhinsichtlich der dienstlichen Nutzung frei verfügbarer Dienste.

Die Expertin sieht Chancen sowie Risiken durch die Nutzung von KI im Arbeitsalltag. Sicher ist, dass es von Dienstgeberseite passende rechtliche Vorgaben braucht und, dass die KI einen Nutzen für die Beschäftigten darstellt.

Im Zuge einer abschließenden Diskussionsrunde mit dem Publikum waren sich alle einig, dass die KI-Umwälzung eine nie dagewesene Dimension und Dynamik aufweist, somit zu einer echten gesellschaftspolitischen Frage geworden ist. KI muss man als Chance sehen, dazu gibt es keine Alternative.

Der anregende Abend bei vollem Haus fand bei Speisen, Getränken und vielen interessanten bilateralen Gesprächen ein Ende, im Hintergrund immer der atemberaubende Blick auf Wien!

Hinweis: Für FiV-Mitglieder stehen die Präsentationen im Mitgliederbereich zur Verfügung.